Das Bundesverfassungsgericht hält die NPD also für zu unbedeutend, um sie zu verbieten: Welch historisch katastrophale Einschätzung!
Ohne historisch unzulässige Parallelen zu bemühen sei daran erinnert, dass auch die NSDAP 1928 bei lediglich 2,8% dümpelte und bereits 1930 bei der nächsten Reichstagswahl mit 18,3% zu groß war um ein Verbot politisch durchsetzen zu können. 17.01.2017: KEIN Verbot der NPD – geht’s noch?! weiterlesen »



Eine Alternative zu „Leitkultur-Debatte“ und „Integrationsgesetz“
Ort: Nachbarschaftshaus Gostenhof, Adam-Klein-Straße 6, Nürnberg 


