Zum NPD-Verbotsverfahren beim BVerfG …
2. März 2016
Die VVN-BdA hat für ein Verbot der Nazipartei vor einigen Jahren im Rahmen einer großen Kampagne bundeweit über 175.000 Unterschriften gesammelt. In Nürnberg waren es (gemeinsam mit anderen Gruppen/Org.) über 10.000 Unterschriften. Wir begrüßen deshalb nachdrücklich die Eröffnung dieses neuen Verfahrens. Dies auch im Gegensatz zu Meinungen aus dem Bereich linker Organisationen, die meinen, ein Verbot bringe doch nichts. Rassistische Gedanken und Einstellungen könne man schließlich nicht verbieten. Nur das letzte ist jedoch richtig! Diesen Speptikern sei empfohlen: Fragt doch mal ältere ehemalige Mitglieder der im Jahr 1956 verbotenen KPD. (Falls nicht möglich und ihr keinen kennt: es gibt dazu auch Lektüre). Dieses Verbot hat nicht nur den Bewegungsspielraum für Kommunisten, sondern für alle Linken bis Ende der 60er Jahre ganz heftig eingeschränkt. Konsequent angewandt würde ein Verbot der NPD nicht nur den Spielraum für diese selbst, sondern für alle in ihrem Umkreis rassistisch/nationalistisch Aktiven empfindlich treffen. Die Betonung liegt auf konsequent angewandt. Hier allerdings kann es möglicherweise bei/mit einigen Innenministerien Probleme geben. Das zeigt ihre jetziger in der Regel sehr laxer Umgang mit der Rechten.