Das Bundesverfassungsgericht hält die NPD also für zu unbedeutend, um sie zu verbieten: Welch historisch katastrophale Einschätzung!
Ohne historisch unzulässige Parallelen zu bemühen sei daran erinnert, dass auch die NSDAP 1928 bei lediglich 2,8% dümpelte und bereits 1930 bei der nächsten Reichstagswahl mit 18,3% zu groß war um ein Verbot politisch durchsetzen zu können.
Archiv für das Schlagwort Verbotsverfahren
17.01.2017: KEIN Verbot der NPD – geht’s noch?!
17. Januar 2017
Zum NPD-Verbotsverfahren beim BVerfG …
2. März 2016
Die VVN-BdA hat für ein Verbot der Nazipartei vor einigen Jahren im Rahmen einer großen Kampagne bundeweit über 175.000 Unterschriften gesammelt. In Nürnberg waren es (gemeinsam mit anderen Gruppen/Org.) über 10.000 Unterschriften. Wir begrüßen deshalb nachdrücklich die Eröffnung dieses neuen Verfahrens.