Bayerisches Innenministerium nicht lernfähig: VVN-BdA erneut im Visier des Geheimdienstes!

1. Mai 2013

Jahrelang trieb eine faschistische Terrorbande mit Namen NSU ihr Unwesen und ermordete 10 Menschen. Inzwischen wissen wir, dass sie das vor allem deshalb konnte, weil sie Verbindungen zu Geheimdienstspitzeln aus dem sogenannten „Verfassungsschutz“ (VS) hatte.

20-April-2013-VVN-InfostandMit einem Infostand dabei beim 5.Fest der Demokratie und Befreiung am 20. April in Nürnberg

Trotzdem will das Bayerische Innenministerium nichts absolut nichts lernen. Denn auch im „VS-Bericht 2012“ wird wieder über „Extremisten“ von „links“ und von „rechts“ gefaselt. Und natürlich steht neben anderen antifaschistischen Organisationen auch die VVN-BdA wieder in diesem Pamphlet. Als hätten die (vermutlich gut  bezahlten) Schreiberlinge des VS nie eine Veröffentlichung unserer Organisation gelesen, wird seit Jahrzehnten immer der gleiche antikommunistische Sermon geschrieben:

„Die VVN‑BdA ist die bundesweit größte linksextremistisch beeinflusste Organisation im Bereich des Antifaschismus. Sie arbeitet mit offen linksextremistischen Kräften zusammen. In der VVN‑BdA wird nach wie vor ein kommunistisch orientierter Antifaschismus verfolgt. Diese Form des Antifaschismus dient nicht nur dem Kampf gegen den Rechtsextremismus. Vielmehr werden alle nicht-marxistischen Systeme – also auch die parlamentarische Demokratie – als potenziell faschistisch, zumindest aber als eine Vorstufe zum Faschismus betrachtet, die es zu bekämpfen gilt.“ (VS-Bericht 2012)

In einer gemeinsamen  Erklärung von a.i.d.a. e.V., Siegfried Benker, Bündnis gegen Naziterror und Rassismus, Eva Bulling-Schröter, Philipp Dees, Hamado Dipama, Luise Gutmann, Renate Hennecke, Angelika Lex, Xaver Merk, Florian Ritter, Maren Ulbrich und Ulli Schneeweiß wir dazu festgestellt:

Die Konsequenz aus dem Bekanntwerden des NSU und dem Versagen staatlicher Behörden bei der Aufklärung der rassistischen Mordserie muss ein breites gesellschaftliches Engagement gegen Rassismus und rechte Gewalt sein. Diese Arbeit wird von vielen verschiedenen Parteien, Gewerkschaften, Gemeinden und zivilgesellschaftlichen Initiativen getragen. Das bayerische Innenministerium und insbesondere das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz haben in den letzten Jahren immer wieder das wichtige antifaschistische Engagement einiger dieser Initiativen unter dem Vorwurf des „Linksextremismus“ diffamiert und behindert.

Wir fordern: Antifaschistische und antirassistische Gruppen dürfen nicht weiter durch den bayerischen Verfassungsschutz und die Verfassungsschutz-berichte des bayerischen Innenministeriums diffamiert werden. Auch sie sind unverzichtbarer Teil eines gesamtgesellschaftlichen Engagements gegen Rassismus und rechte Gewalt und damit für eine offene, demokratische Gesellschaft.“ – München, 11. April 2013

Der kleine Unterschied:

„Der Stammheim-Prozess (auch Stammheimer Prozess oder RAF-Prozess genannt) war ein Strafprozess gegen die Anführer der Rote Armee Fraktion in der ersten Generation. Angeklagt waren Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe. Ihnen wurde Mord in vier Fällen und versuchter Mord in 54 Fällen vorgeworfen. Der Prozess fand vor dem Oberlandesgericht Stuttgart statt. Aus Sicherheitsgründen wurde für die Verhandlungen auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Stuttgart eine fensterlose Mehrzweckhalle errichtet, die als Gerichtssaal genutzt wurde. Die Baukosten betrugen zwölf Millionen DM. Der Prozess war einer der aufwändigsten und längsten der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte.“ (Wikepedia)

Damals ging es gegen „linke Terroristen“. Ihre Mordopfer waren nicht normale Bürger mit Migrationshintergrund. Und auch vom Geheimdienst mit Namen „Verfassungsschutz“ wurden sie nicht finanziell ausgehalten. Ob das jetzige NSU-Prozesstheater in München damit zu tun hat?