Ausgerechnet der Herr Beckstein
16. März 2009
– langjähriger bayerischer Innenminister, kurzzeitig auch mal Ministerpräsident – rät ab von einem weiteren Verbotsverfahren gegen die NPD beim Bundesverfassungsgericht. (So vor kurzem in einem Vortrag in Nürnberg)
Seine „Begründung“: Über die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens müssten die Karlsruher Richter mit zweidrittel Mehrheit entscheiden. Und das sei eine „zu hohe Hürde“.
Über diese hohe Hürde eines Parteiverbotes – festgelegt im Gundgesetz – kann man durchaus geteilter Meinung sein. Der Rest aber ist purer Schwindel.
Denn es waren hauptsächlich Beckstein und der damalige Bundesinnenminister O.Schily, die eine Einleitung des Verbotsverfahrens vermurkst und damit verhindert hatten. Sie waren beide nicht bereit offen zu legen, welche ihrer Beweismittel von den Neonazis selbst stammten, und welche von den Spitzeln (V-Leuten) des Verfassungs-schutzes erzeugt bzw. geschrieben waren.
Auf einer solchen Grundlage ließe sich bekanntlich nicht einmal ein Prozess im Zivilbereich gewinnen. Der Nachweis, dass nicht der Beklagte (die NPD), sondern der Kläger selbst (hier durch den Verfas-sungsschutz) die antisemitischen und rassis-tischen Schriften oder CDs verfasst hat, wäre für jeden Rechtsanwalt ein gefundenes Fressen und würde sofort zum Ende des Prozesses führen.
Darum – und nicht um „zu große Hürden“ – ging es bei der Beendigung des NPD-Verbots-verfahrens durch das Bundesverfassungsgericht. Das weiß natürlich auch der ehemalige Innenminister!
Lassen wir deshalb nicht locker: V-Leute und bezahlte Spitzel raus aus der NPD!