NPD-Verbotsantrag durch die Bundesländer

23. Dezember 2012

Der Bundesrat hat Mitte Dezember beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht ein Verbot der NPD zu beantragen. Bis auf Hessen stimmten alle Länder am Freitag für einen zweiten Anlauf. Das erste Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei war im März 2003 in Karlsruhe gescheitert, weil im Beweismaterial auch Äußerungen von NPDMitgliedern zitiert waren, die zugleich als Spitzel für den Verfassungsschutz arbeiteten. Na endlich – könnte man sagen!

Und dennoch bleibt eine gewisse Skepsis!

o Das jahrelange offizielle Gezerre zwischen den Zuständigen um ein neues Verfahren;

o Der jetzige Alleingang der Länderkammer und das gleichzeitige Ausscheren der Bundes-regierung und ihres Innenministers;

All das hinterlässt mehr oder weniger berechtigte Zweifel daran, wie ernsthaft dieses Verfahren von den Verantwortlichen angepackt wird. Daher sollten sich Antifaschistinnen und Antifaschisten nicht allein auf ein sicherlich wünschenswertes Verbot verlassen, sondern in jedem Fall weiter selbst aktiv bleiben, um den Einfluss der NPD und anderer Neonazis zurückzudrängen.

Immer wieder wird an unseren Informationsständen gefragt, ob denn ein Verbot der Nazi-Partei tatsächlich so wichtig ist, um die Umtriebe der Nazis zu verhindern. Auch wenn wir es schon oft geschrieben und gesagt haben: Mit einem NPD-Verbot verschwinden nationalistische, rassistische und menschen-verachtende Positionen nicht von selbst. Aber es wird der Spielraum, solche Auffassungen offensiv zu vertreten (z.B. auf Demonstrationen, z.B. durch Veranstaltungen oder Konzerte) erheblich eingeschränkt.

Und es wird ein Skandal beendet: Die Nazis bekommen – wie bisher nach dem Parteiengesetz – dann keine Steuergelder mehr!