#BanuMussBleiben – Rede unserer Kameradin Annette Dahms

1. April 2021

Redebeitrag von Annette Dahms für die VVN-BdA Nürnberg auf der Mahnwache für Banu am 31.März 2021

Banu muss bleiben, natürlich!

Wir brauchen sie in diesem Land, in dieser Stadt, in diesem Krankenhaus, in dieser Gewerkschaft.

Banu wird vorgeworfen, dass sie ein Mitglied einer kommunistischen Organisation sei. Aus unserer Arbeit kennen wir das Gedicht von Martin Niemöller, evangelischer Theologe, der kein Kommunist war.

„Als sie die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist. Als sie die Gewerkschafter holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Gewerkschafter. Als sie die Juden holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Jude. Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte.“

Ich schenke es allen, die Angst haben, mit einer Kommunistin auf dem gleichen Platz zu stehen.

Banu muss bleiben!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Kameradinnen und Kameraden,

Ich spreche hier als Mitglied der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten. (VVN-BdA). Diese Vereinigung wurde 1947 von Verfolgten des Naziregimes gegründet.

Das Ziel war und ist:

„die Vernichtung des Faschismus mit all seinen Wurzeln und der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit. Das sind wir unseren ermordeten Kameraden und ihren Angehörigen schuldig“, wie es im Schwur von Buchenwald heißt und der für uns grundlegend ist.

Dieser Schwur war ein Schwur aller Verfolgten. Damit ist auch klar, dass unsere Vereinigung überparteilich ist und wir selbst eine Bündnisorganisation sind und mit allen zusammenarbeiten wollen, die diese Ziele auch verfolgen.

Zu diesem Ziel antifaschistischer Arbeit gehören heute:

„Das Eintreten

  •  für den Erhalt und die Ausweitung demokratischer Rechte und Freiheiten
  • Für den Erhalt und Ausbau der politischen und gesellschaftlichen Mitwirkungsmöglichkeiten
  • für friedliche Konfliktlösungen bei inner- und zwischenstaatliche Konflikten, statt militärischer Dominanz und imperialer Interessen
  • den Aufbau einer solidarischen Gesellschaft. Dazu gehört das Recht auf würdiges Arbeiten und bezahlbares Wohnen, umfassender sozialer Gerechtigkeit sowie das Recht auf Asyl und Hilfe für Flüchtlinge.
  • Dazu gehört auch die Anerkennung der Menschen, die Faschismus Widerstand leisteten, ein angemessenes Erinnern an alle Opfer und damit eines antifaschistischen Geschichtsbildes“                                                    

(Ulrich Schneider in: 70 Jahre widerstehen).

Faschismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen.

„Nicht weniger sondern mehr Offenheit, mehr soziale und demokratische Rechte, mehr soziale Sicherheit, Teilhabe statt Ausgrenzung sind die notwendigen gesellschaftlichen Antworten auf rechte Hetze und Hass“.

                                                           (Erklärung zum 60. Gründungstag  der gesamtdeutschen VVN)

Hier und in allen Ländern dieser Welt.

Es geht uns dabei nicht nur ums Reden sondern ums Handeln und Durchsetzen mit den notwendigen Mitteln.

Wir stehen mit diesen Zielen immer noch im Verfassungsschutzbericht des sogenannten Freistaates Bayern. Gemeinnützig sollen wir auch nicht mehr sein.

Dazu habe ich denn noch mal ein wenig in der Bayerischen Verfassung geblättert, die ja auch von Widerstandskämpfer*innen mitformuliert worden ist, z. B. von Kuni Schwab-Schumann hier aus Nürnberg.

Die Verfassung gibt uns Recht, dass unsere Ziele nach wie vor die Grundlagen unseres Zusammenlebens sind und uns auch darin bestärkt, für Banu einzutreten:

In der Präambel der Bayerische Verfassung heißt es:

„Angesichts des Trümmerfeldes, zu dem eine Staats- und Gesellschaftsordnung ohne Gott, ohne Gewissen und ohne Achtung vor der Würde des Menschen die Überlebenden des zweiten Weltkrieges geführt hat, in dem festen Entschlusse, den kommenden deutschen Geschlechtern die Segnungen des Friedens, der Menschlichkeit und des Rechtes dauernd zu sichern, gibt sich das Bayerische Volk, eingedenk seiner mehr als tausendjährigen Geschichte, (…) nachstehende demokratische Verfassung“.

Hier einige wichtige Paragrafen:

§ 100 Die Würde des Menschen ist unantastbar (nicht nur die der Biobayern). Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

§.101 Jedermann hat die Freiheit, innerhalb der Schranken der Gesetze und der gültigen Sitten, alles zu tun, was anderen nicht schadet

§ 105 Ausländer, die unter Nichtbeachtung der in dieser Verfassung niedergelegten Grundrechte im Ausland verfolgt werden und nach Bayern geflüchtet sind, dürfen nicht ausgeliefert und ausgewiesen werden

§ 110 Jeder Bewohner Bayerns hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Niemand darf ihn benachteiligen, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht. Die Bekämpfung von Schmutz und Schund ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden

§ 114 Alle Bewohner haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Vereine und Gesellschaften die rechts- oder sittenwidrige Zwecke verfolgen oder solche Mittel gebrauchen oder darauf ausgehen, die Staatsbürgerlichen Freiheiten zu vernichten oder gegen Volk, Staat oder Verfassung Gewalt anwenden, können verboten werden.

Hat Banu gegen eins der Rechte verstoßen, jemandem geschadet, Gewalt angewendet, Schmutz und Schund verbreitet, sittenwidrige Zwecke verfolgt, staatsbürgerliche Freiheiten zu vernichten versucht? Vorgeworfen wird ihr, dass sie einer Gruppe angehört, die in der Türkei verboten ist. In Deutschland nicht, dann ist sie hier doch wohl verfassungskonform.

Damit hat sie nach allem das Recht hier zu sein und sicher zu sein. Auch ihre Würde ist zu achten.

Und:

§119 Rassen- und Völkerhass zu entfachen ist strafbar.

Banu hilft z. B. auch bei der Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen hier in Nürnberg, also tut sie etwas gegen die Folgen von Völkerhass und Krieg.

Und sie wehrt sich mit anderen gegen Hass in diesem Land und in der Türkei. Erdogan verbreitet ihn und verfolgt alle, die nicht seiner Meinung sind und z. B., für Kurden auftreten oder für die Rechte der Frauen, und die wirklich demokratische Regierungsformen in der Türkei wollen und er verfolgt auch nach Bayern. Dabei darf kein deutscher Staat helfen, auch Bayern nicht.

Ist dieser §129 a/b Strafgesetzbuch eigentlich konform mit der bayerischen Verfassung?

In diese Türkei darf Banu nicht zurück, dass ist zu gefährlich, auch für uns.

Die Menschenrechtskonvention enthält da auch noch einen besonderen Auftrag:

Artikel 26: Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.

Also sollten wir so weiterbilden, dass alle diesen Menschenrechten folgen können, auch Politiker und Rechtsreferenten, das Ausländeramt dieser Stadt und der Außenminister dieses Landes.

Naiv? Nein ein klarer Auftrag!

Mit unseren Wurzeln aus der antifaschistischen Arbeit wissen wir: es gibt noch viel zu tun. Aber was wir tun ist notwendig und machbar. Unsere Gründungsmitglieder haben es gezeigt, und wir haben es uns als Aufgabe gestellt.

Und dafür brauchen wir auch Banu und viele andere als Bündnispartner

Banu muss bleiben

Wenn sie Banu abschieben, ist da wieder ein Mensch weniger, der sich für menschliches Leben einsetzt, hier und in der Türkei.

Wen werden sie dann als nächstes aus unserem Kampf für ein gutes Leben für alle versuchen raus zu brechen?

Banu muss bleiben für diesen gemeinsamen Kampf für eine gute Stadt, ein gutes Land und eine gute Welt.