NPD-Verbotsverfahren im März 2016
10. Dezember 2015
Das Bundesverfassungsgericht will im kommenden Jahr über ein Verbot der neofaschistischen NPD entscheiden.
Ein entsprechender Antrag des Bundesrates aus dem Jahr 2013 wurde von den Karlsruher Richtern am Montag angenommen.
Das Hauptverfahren soll an vorerst drei Terminen vom 1. bis zum 3. März laufen. Die Karlsruher Richter müssen dann entscheiden, ob die NPD in »aggressiv-kämpferischer« Weise gegen die »freiheitliche demokratische Grundordnung« vorgeht, ein »Klima der Angst« verbreitet und eine Wesensverwandtschaft zur historischen Nazipartei NSDAP aufweist.
Es ist auch heute noch aktuell: „Würden ihnen durch ein Verbot die dafür erforderlichen Mittel und Strukturen, z.B. Häuser und Druckereien und vor allem ihre Finanzquellen genommen, dann wäre das ein wichtiger Schritt gegen den braunen Spuk. Ihr Spielraum wäre erheblich geringer.“
Es ist nur als abstrus zu bezeichnen, wenn der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka in einem Forderungskatalog mehr Überwachungskompetenzen für den Verfassungsschutz fordert. Dazu will Lischka dessen Kräfte sogar mit Polizeibefugnissen ausstatten. Man fragt sich: Sind die Enthüllungen über die NSU-Morde und die Verbindung zum Geheimdienst VS schon vergessen?
Anbei auch ein Kommentar von unserer Kameradin U. Jelpke.
Und: Spannend dazu auch eine Sendung des Bayerischen Rundfunks (BR2 vom 30.Nov.2015) zum NSU-Prozess u.a. Rechtsanwälten der Nebenklage und mit dem Bayr. Landtagsabgeordneten und Mitglied der VVN-BdA Florian Ritter.