Strafantrag gegen letzte (19. März 2015) Pegida-Kundgebung

24. März 2015

Wegen mehrerer Passagen von Reden der letzten Pegida-Kundgebung am 19.03.2015  haben wir nun Strafverfolgungsantrag wegen des Verdachts der Volksverhetzung bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gestellt. Die zunehmend wirreren und immer radikaleren Schimpftiraden von Pegida Nürnberg und der immer offenkundigere blanke Hass auf alle, die einen muslimischen Glauben haben könnten machen diesen Schritt notwendig.
So wurde nun etwa auch vor dem „friedlichen Gemüsehändler um die Ecke“ oder „scheinbar friedlichen Kebab-Verkäufer“ gewarnt. Diese seien nur „solange friedlich, bis der Islam an die Macht kommt“ Dann falle deren „Maske“, ein Moslem sei wie der andere. Jede Differenzierung wurde aufgegeben.

Gegendemonstranten wurden als „terroristische Vereinigung“ bezeichnet, von welchen „jeder Einzelne“ irgendwann vor Gericht gezogen würde. Die heute verantwortlichen Politiker würden „gesäubert“, sobald der „Deutsche Zorn“ an der Macht sei.

Wir hoffen, dass die Staatsanwaltschaft diesem Treiben einen Riegel vorschieben wird.

 

Hier die Strafanzeige gegen Pegida.