01.12.2016: Eine bayerische Verfassung als Geschenk für den Heimatminister?!
1. Dezember 2016
Auf rotem Samt brachten einige VVN-AktivistInnen Markus Söder ein Exemplar der bayerischen Verfassung vorbei. Ein Witz? – keineswegs! Etwas mehr Verfassungstreue täte der gesamten bayerischen Staatsregierung 70 Jahre nach ihrem Inkrafttreten gut!
- So gewährt die Bayerische Verfassung umfassendes Asylrecht. Weil während der Nazidiktatur Hunderttausende ihre Rettung dem Asyl in anderen Ländern verdankten, wurde in Artikel 105 festgelegt, dass „Ausländer, die unter Nichtbeachtung der in dieser Verfassung niedergelegten Grundrechte im Ausland verfolgt werden und nach Bayern geflüchtet sind, nicht ausgeliefert und ausgewiesen werden“ dürfen.
- So verbietet die Bayerische Verfassung die Entfachung von Rassen- und Völkerhass. Weil die Naziideologie auf rassistischer Grundlage beruhte, zur Ausgrenzung vieler Menschen aus der „Volksgemeinschaft“ und letztlich zu Krieg und Vernichtung führte, wurde in Artikel 119 schlicht formuliert: „Rassen- und Völkerhass zu entfachen ist verboten und strafbar.“
- So verpflichtet die Bayerische Verfassung wirtschaftliche Tätigkeit auf das Gemeinwohl Weil soziale Unsicherheit Menschen vor 1933 anfällig machte für die Nazipropaganda und weil Großkonzerne ihre wirtschaftliche Macht zu politischen Zwecken missbrauchten, sollte die „gesamte wirtschaftliche Tätigkeit […] dem Gemeinwohl“ dienen, wurde die Zusammenballung wirtschaftlicher Macht verboten und das Recht auf Arbeit verankert (Art. 151-177).
Diese Artikel sind heute leider wenig bekannt oder werden bagatellisiert. Tatsache ist: Sie stehen deutlich im Widerspruch zur heutigen bayerischen Wirklichkeit, in der
- die extreme Rechte immer wieder verharmlost,
- das Asylrecht oft missachtet bzw. infrage gestellt,
- Rassismus im Alltag gang und gäbe
- und das politische Gewicht von Banken und Konzernen überdeutlich ist.